Häu­fig gestell­te Fra­gen zur Kieferorthopädie

Natür­lich gibt es sie auch in der kie­fer­or­tho­pä­di­schen Pra­xis – Fra­gen, die immer wie­der auf­tau­chen, weil sie ein­fach für jeden rele­vant sind. Hier fin­den Sie die „Häu­fig gestell­ten Fra­gen“ aus unse­rem Pra­xis­all­tag. Schnell und ein­fach ist viel­leicht schon die Lösung für Ihr Pro­blem dabei. Viel Erfolg beim Suchen.

Um Eines gleich vor­weg­zu­schi­cken: Gebiss­re­gu­lie­run­gen sind kei­ne Fra­ge des Alters.
Brach­te man frü­her kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lung in ers­ter Linie mit Kin­dern und Jugend­li­chen in Ver­bin­dung, machen erwach­se­ne Pati­en­ten mitt­ler­wei­le ein  Gut­teil unse­rer Behand­lun­gen aus.
Des­halb sind wir mit dem Wunsch nach einer mög­lichst unauf­fäl­li­gen Behand­lung, die den All­tag der Pati­en­ten wenig beein­flusst, sehr vertraut.
Hier bie­tet die moder­ne Kie­fer­or­tho­pä­die mit unsicht­ba­ren, innen­lie­gen­den Span­gen oder mit der trans­pa­ren­ten Ali­gner-Schie­nen­tech­nik Mög­lich­kei­ten, per­fek­te Ergeb­nis­se mit Dis­kre­ti­on zu verbinden.
Ihre Wün­sche und das medi­zi­nisch Mach­ba­re wer­den ide­al zu einer indi­vi­du­el­len Sym­bio­se zusammengefaßt.

Nein, eine kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lung tut nicht weh. Im schlimms­ten Fall kann eine vor­über­ge­hen­de Emp­find­lich­keit der Zäh­ne auf­tre­ten (ähn­lich wie bei einer star­ken Erkäl­tung). Die­se ver­schwin­det aber typi­scher­wei­se nach ein paar Tagen wie­der. Des­halb soll­ten Sie sich direkt an uns wen­den, wenn Sie wäh­rend der Behand­lung Zahn­schmer­zen bekom­men. Dann kann es näm­lich sein, dass etwas nicht in Ord­nung ist.

Ja, durch eine Fehl­stel­lung der Zäh­ne kann es zu meh­ren Sym­pto­men kom­men: Fehl­be­las­tun­gen kön­nen nicht nur Schä­den an Zäh­nen (Abnut­zung, Locke­rung) und Kie­fer­ge­len­ken ver­ur­sa­chen. Die stän­di­ge Fehl­be­las­tung von Kau­mus­ku­la­tur und Kie­fer­ge­len­ken kann auch Gesichts- und Kopf­schmer­zen, Ohr­ge­räu­sche (Tin­ni­tus) sowie Ver­span­nun­gen der Rücken­mus­ku­la­tur und Fehl­hal­tun­gen der Wir­bel­säu­le her­vor­ru­fen. Durch zu eng und schief ste­hen­de Zäh­ne ent­ste­hen zudem schwer zu rei­ni­gen­de Schlupf­win­kel für bak­te­ri­el­le Belä­ge wie Plaque und Zahn­stein. Das Kari­es- und Par­odon­ti­tis-Risi­ko ist des­halb gegen­über kor­rekt ste­hen­den Zäh­nen deut­lich höher. Falsch ste­hen­de Ober­kie­fer-Front­zäh­ne kön­nen zudem manch­mal zu Sprach­feh­lern wie Lis­peln beitragen.

Das bes­te Alter für einen Behand­lungs­be­ginn liegt meis­tens noch deut­lich vor der Puber­tät, wenn der Zahn­wech­sel im Sei­ten­zahn­ge­biet beginnt, weil jetzt der gesam­te Kör­per in eine aus­ge­präg­te Wachs­tums­pha­se tritt und vie­le Fehl­stel­lun­gen daher deut­lich leich­ter zu kor­ri­gie­ren sind. Zu früh ist es für eine fach­li­che Unter­su­chung eines Kinds jedoch nie (sie­he auch „Kin­der und Jugend­li­che“). So kön­nen even­tu­el­le Ent­wick­lungs­pro­ble­me mög­lichst recht­zei­tig erkannt und leich­ter behan­delt werden.

Der fest­sit­zen­de Retai­ner ist eine “Lang­zeit­sta­bi­li­sie­rung”, damit die regu­lier­ten Zäh­ne nicht wie­der an ihren alten Platz „zurück­wan­dern“. Er wird nicht sicht­bar an der Zun­gen­sei­te der Zäh­ne ange­bracht. Daher spürt und sieht man ihn nicht.

Das Zie­hen gesun­der Zäh­ne wird natür­lich, solan­ge es irgend mög­lich ist, ver­mie­den. Wenn jedoch defi­ni­tiv zu wenig Platz zum idea­len Aus­rich­ten aller blei­ben­den Zäh­ne vor­liegt, gibt es manch­mal kei­nen ande­ren Weg. Nur durch das Ent­fer­nen von Zäh­nen kann dann die nöti­ge funk­tio­nel­le Har­mo­nie und Sta­bi­li­tät wie­der her­ge­stellt werden.

Gehen wenigs­ten 1–1,5 Jah­re vor dem Zeit­punkt des natür­li­chen Zahn­wech­sels Milch­zäh­ne ver­lo­ren, soll­te man über einen Lücken­hal­ter ernst­haft nach­den­ken, damit der Platz für die spä­ter fol­gen­den blei­ben­den Zäh­ne nicht ver­lo­ren geht. Die Milch­front­zäh­ne haben wich­ti­ge Funk­tio­nen, neben der Abbeiß­funk­ti­on und der Auf­ga­be als Platz­hal­ter tra­gen sie auch zur Laut­bil­dung beim Spre­chen bei. Bei früh­zei­ti­gem Ver­lust der Milch­schnei­de­zäh­ne besteht ein Lücken­hal­ter dann aus einer Acryl-Gau­men­plat­te, an der die ver­lo­ren gegan­ge­nen Zäh­ne durch Kunst­stoff­zäh­ne ersetzt werden.

Nicht jedes Dau­men­lut­schen führt zu einer dau­er­haf­ten Zahn­stel­lungs­an­oma­lie. Den­noch kann der Dau­men, aber auch der Schnul­ler, bei lan­gem Gebrauch zu einer nach­hal­ti­gen Defor­mie­rung der Zahn­rei­hen und der Kie­fer­form, beson­ders des Ober­kie­fers, füh­ren. Ist erst eine Front­zahn­stu­fe ent­stan­den, schiebt sich oft Unter­lip­pe zwi­schen die Zahn­rei­hen und ver­stärkt so die pri­mä­re Fehlstellung.

Locke­re Zäh­ne sta­bi­li­sie­ren sich meist wie­der von allei­ne. Den­noch muss manch­mal die Zan­ge ansetzt wer­den. Zum Bei­spiel, wenn der Zahn sehr stark zer­stört ist, oder wenn er nur noch locker im Kie­fer steckt. Dies pas­siert z. B. bei einer fort­ge­schrit­te­nen Par­odon­ti­tis. Raus muss ein kran­ker Zahn auch, wenn sich eine klei­ne Bla­se oder Zys­te an der Wur­zel gebil­det haben. Ist ein Zahn durch einen Unfall ungüns­tig abge­bro­chen, müs­sen die Res­te her­aus­ge­holt wer­den. Bei Sport­un­fäl­len kommt es neben Weich­teil­ver­let­zun­gen häu­fig auch zu trau­ma­ti­schen Zahn­frak­tu­ren, die nicht sel­ten den Zahn­ver­lust zur Fol­ge haben. Hier beugt das Tra­gen eines indi­vi­du­ell ange­fer­tig­ten Sport­mund­schut­zes effek­tiv vor.

Richt­li­ni­en für die Kos­ten­über­nah­me kie­fer­or­tho­pä­di­scher Maß­nah­men: Die kie­fer­or­tho­pä­di­schen Indi­ka­ti­ons­grup­pen (KIG). Der Kie­fer­or­tho­pä­de muss vor Beginn der Behand­lung die Kie­fer- und Zahn­fehl­stel­lung in eine Art Noten­sys­tem von 1–5 ein­ord­nen. Die Kran­ken­kas­se zahlt erst ab der Ein­stu­fung in den Grad 3. Behand­lun­gen, die erst nach dem 18. Lebens­jahr begon­nen wer­den, zah­len die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen nur in sehr schwe­ren Fäl­len, bei denen neben kie­fer­or­tho­pä­di­schen auch kie­fer­chir­ur­gi­sche Maß­nah­men not­wen­dig wer­den. Die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen zah­len bei der Kie­fer­or­tho­pä­die nur das, was sie als aus­rei­chend und zweck­mä­ßig erach­ten. Dies deckt sich nicht unbe­dingt mit der medi­zi­ni­schen Not­wen­dig­keit oder den ästhe­ti­schen und funk­tio­nel­len Wün­schen des Pati­en­ten. Außer­ver­trag­li­che Leis­tun­gen für eine opti­mier­te kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lung müs­sen daher selbst bezahlt wer­den. Dies betrifft gewähl­te Zusatz­leis­tun­gen, die zum Bei­spiel die Behand­lung ange­neh­mer und siche­rer machen oder die Behand­lungs­dau­er ver­kür­zen. Auch bei so genann­ten ästhe­ti­schen Zahn­span­gen muss der Pati­ent zuzahlen.

KIG ist die Abkür­zung für „Kie­fer­or­tho­pä­di­sche Indi­ka­ti­ons­grup­pen”. Es ist ein Sys­tem zur Beur­tei­lung des Schwe­re­gra­des einer Kie­fer- oder Zahn­fehl­stel­lung. Es gibt fünf ver­schie­de­ne Schwie­rig­keits­gra­de von 1 (sehr leicht) bis 5 (sehr schwer). Die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen zah­len bei den Schwie­rig­keits­gra­den 1 und 2 nicht. Liegt der Schwie­rig­keits­grad 3, 4 oder 5 vor, erstellt der Kie­fer­or­tho­pä­de einen Behand­lungs­plan, der den Kran­ken­kas­sen zur Kos­ten­über­nah­me­er­klä­rung zuge­schickt wird.