Häufig gestellte Fragen zur Kieferorthopädie
Natürlich gibt es sie auch in der kieferorthopädischen Praxis – Fragen, die immer wieder auftauchen, weil sie einfach für jeden relevant sind. Hier finden Sie die „Häufig gestellten Fragen“ aus unserem Praxisalltag. Schnell und einfach ist vielleicht schon die Lösung für Ihr Problem dabei. Viel Erfolg beim Suchen.
Um Eines gleich vorwegzuschicken: Gebissregulierungen sind keine Frage des Alters.
Brachte man früher kieferorthopädische Behandlung in erster Linie mit Kindern und Jugendlichen in Verbindung, machen erwachsene Patienten mittlerweile ein Gutteil unserer Behandlungen aus.
Deshalb sind wir mit dem Wunsch nach einer möglichst unauffälligen Behandlung, die den Alltag der Patienten wenig beeinflusst, sehr vertraut.
Hier bietet die moderne Kieferorthopädie mit unsichtbaren, innenliegenden Spangen oder mit der transparenten Aligner-Schienentechnik Möglichkeiten, perfekte Ergebnisse mit Diskretion zu verbinden.
Ihre Wünsche und das medizinisch Machbare werden ideal zu einer individuellen Symbiose zusammengefaßt.
Nein, eine kieferorthopädische Behandlung tut nicht weh. Im schlimmsten Fall kann eine vorübergehende Empfindlichkeit der Zähne auftreten (ähnlich wie bei einer starken Erkältung). Diese verschwindet aber typischerweise nach ein paar Tagen wieder. Deshalb sollten Sie sich direkt an uns wenden, wenn Sie während der Behandlung Zahnschmerzen bekommen. Dann kann es nämlich sein, dass etwas nicht in Ordnung ist.
Ja, durch eine Fehlstellung der Zähne kann es zu mehren Symptomen kommen: Fehlbelastungen können nicht nur Schäden an Zähnen (Abnutzung, Lockerung) und Kiefergelenken verursachen. Die ständige Fehlbelastung von Kaumuskulatur und Kiefergelenken kann auch Gesichts- und Kopfschmerzen, Ohrgeräusche (Tinnitus) sowie Verspannungen der Rückenmuskulatur und Fehlhaltungen der Wirbelsäule hervorrufen. Durch zu eng und schief stehende Zähne entstehen zudem schwer zu reinigende Schlupfwinkel für bakterielle Beläge wie Plaque und Zahnstein. Das Karies- und Parodontitis-Risiko ist deshalb gegenüber korrekt stehenden Zähnen deutlich höher. Falsch stehende Oberkiefer-Frontzähne können zudem manchmal zu Sprachfehlern wie Lispeln beitragen.
Das beste Alter für einen Behandlungsbeginn liegt meistens noch deutlich vor der Pubertät, wenn der Zahnwechsel im Seitenzahngebiet beginnt, weil jetzt der gesamte Körper in eine ausgeprägte Wachstumsphase tritt und viele Fehlstellungen daher deutlich leichter zu korrigieren sind. Zu früh ist es für eine fachliche Untersuchung eines Kinds jedoch nie (siehe auch „Kinder und Jugendliche“). So können eventuelle Entwicklungsprobleme möglichst rechtzeitig erkannt und leichter behandelt werden.
Der festsitzende Retainer ist eine “Langzeitstabilisierung”, damit die regulierten Zähne nicht wieder an ihren alten Platz „zurückwandern“. Er wird nicht sichtbar an der Zungenseite der Zähne angebracht. Daher spürt und sieht man ihn nicht.
Das Ziehen gesunder Zähne wird natürlich, solange es irgend möglich ist, vermieden. Wenn jedoch definitiv zu wenig Platz zum idealen Ausrichten aller bleibenden Zähne vorliegt, gibt es manchmal keinen anderen Weg. Nur durch das Entfernen von Zähnen kann dann die nötige funktionelle Harmonie und Stabilität wieder hergestellt werden.
Gehen wenigsten 1–1,5 Jahre vor dem Zeitpunkt des natürlichen Zahnwechsels Milchzähne verloren, sollte man über einen Lückenhalter ernsthaft nachdenken, damit der Platz für die später folgenden bleibenden Zähne nicht verloren geht. Die Milchfrontzähne haben wichtige Funktionen, neben der Abbeißfunktion und der Aufgabe als Platzhalter tragen sie auch zur Lautbildung beim Sprechen bei. Bei frühzeitigem Verlust der Milchschneidezähne besteht ein Lückenhalter dann aus einer Acryl-Gaumenplatte, an der die verloren gegangenen Zähne durch Kunststoffzähne ersetzt werden.
Nicht jedes Daumenlutschen führt zu einer dauerhaften Zahnstellungsanomalie. Dennoch kann der Daumen, aber auch der Schnuller, bei langem Gebrauch zu einer nachhaltigen Deformierung der Zahnreihen und der Kieferform, besonders des Oberkiefers, führen. Ist erst eine Frontzahnstufe entstanden, schiebt sich oft Unterlippe zwischen die Zahnreihen und verstärkt so die primäre Fehlstellung.
Lockere Zähne stabilisieren sich meist wieder von alleine. Dennoch muss manchmal die Zange ansetzt werden. Zum Beispiel, wenn der Zahn sehr stark zerstört ist, oder wenn er nur noch locker im Kiefer steckt. Dies passiert z. B. bei einer fortgeschrittenen Parodontitis. Raus muss ein kranker Zahn auch, wenn sich eine kleine Blase oder Zyste an der Wurzel gebildet haben. Ist ein Zahn durch einen Unfall ungünstig abgebrochen, müssen die Reste herausgeholt werden. Bei Sportunfällen kommt es neben Weichteilverletzungen häufig auch zu traumatischen Zahnfrakturen, die nicht selten den Zahnverlust zur Folge haben. Hier beugt das Tragen eines individuell angefertigten Sportmundschutzes effektiv vor.
Richtlinien für die Kostenübernahme kieferorthopädischer Maßnahmen: Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Der Kieferorthopäde muss vor Beginn der Behandlung die Kiefer- und Zahnfehlstellung in eine Art Notensystem von 1–5 einordnen. Die Krankenkasse zahlt erst ab der Einstufung in den Grad 3. Behandlungen, die erst nach dem 18. Lebensjahr begonnen werden, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur in sehr schweren Fällen, bei denen neben kieferorthopädischen auch kieferchirurgische Maßnahmen notwendig werden. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei der Kieferorthopädie nur das, was sie als ausreichend und zweckmäßig erachten. Dies deckt sich nicht unbedingt mit der medizinischen Notwendigkeit oder den ästhetischen und funktionellen Wünschen des Patienten. Außervertragliche Leistungen für eine optimierte kieferorthopädische Behandlung müssen daher selbst bezahlt werden. Dies betrifft gewählte Zusatzleistungen, die zum Beispiel die Behandlung angenehmer und sicherer machen oder die Behandlungsdauer verkürzen. Auch bei so genannten ästhetischen Zahnspangen muss der Patient zuzahlen.
KIG ist die Abkürzung für „Kieferorthopädische Indikationsgruppen”. Es ist ein System zur Beurteilung des Schweregrades einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung. Es gibt fünf verschiedene Schwierigkeitsgrade von 1 (sehr leicht) bis 5 (sehr schwer). Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei den Schwierigkeitsgraden 1 und 2 nicht. Liegt der Schwierigkeitsgrad 3, 4 oder 5 vor, erstellt der Kieferorthopäde einen Behandlungsplan, der den Krankenkassen zur Kostenübernahmeerklärung zugeschickt wird.